2. ZUGÄNGLICHKEIT

Das Wohnumfeld steht seinen Bewohnenden jederzeit und weitgehend uneingeschränkt zur Verfügung und kann auch von Nicht-Bewohnenden besucht werden.

Die gemeinschaftlich nutzbaren Flächen des Wohnumfelds sind nicht eingezäunt und es sind keine Schilder vorhanden, die den Zutritt verweigern.

  • Einladende Gestaltung mit öffentlichem Charakter und für alle zugänglich
Zugaenglichkeit 1

Die Begeh- und Befahrbarkeit (z.B. mit Kinderwagen oder Rollator) des Wohnumfelds ist bei jeder Witterung ohne besondere Erschwernisse möglich.

Insbesondere die Hauptwege und zentralen Aufenthaltsräume sind hindernisfrei gestaltet – d.h. begeh- und befahrbare Beläge, ohne Rutsch- und Stolperfallen, ohne Stufen, Schranken, Absperrungen und sonstige Beeinträchtigungen.

  • Gute Begeh- und Befahrbarkeit des Hauptweges und der zentralen
    Aufenthalts- und Spielräume
Zuganglichkeit 2

Veloabstellplätze sind qualitativ hochwertig gestaltet und gut erreichbar.

Kurzzeitparkplätze für Velos sind ebenerdig, in geringer Distanz (max. 25 m) vom Hauseingang erreichbar und überdacht. Die Anzahl Abstellplätze entspricht der Dimension der Überbauung. Es sind Kurz- und Langzeitparkplätze vorhanden und mögliche Erweiterungen eingeplant.

  • Ebenerdig erreichbarer Veloabstellplatz
  • Überdacht
  • In unmittelbarer Nähe zum Hauseingang
Zuganglichkeit 3