9. ZONIERUNG

[ ] Das Wohnumfeld verfügt über differenzierte Öffentlichkeitsgrade, deren Zonierung durch das Zusammenspiel von Gebäude und Wohnumfeld unterstützt wird.

Öffentliche, gemeinschaftliche und private Bereiche sind funktional angeordnet und bezogen auf die Gebäudeanordnung und die vorhandenen Baustrukturen. Die Öffentlichkeitsgrade fördern die Nutzungsmöglichkeiten.

  • Intimere gemeinschaftliche Verweilräume befinden sich auf der
    landschaftszugewandten Gebäudeseite.
Zonierung 1

Die Zonierung des Wohnumfelds ist durch eine klare und sinnstiftende Gestaltung der Übergänge leicht erkennbar.

Grenzen und Übergänge sind erkennbar durch gestalterische Elemente wie einen Belagswechsel, eine Niederhecke, eine Sitzmauer oder einen Pavillon. Die Übergänge zwischen den privaten und gemeinschaftlichen bzw. öffentlichen Zonen sind durchlässig gestaltet und funktionieren gleichzeitig als «Schutzvorrichtung» (soziale Kontrolle z.B. durch Sichtkontakt, direkter Zugang von der EG-Wohnung zu gemeinschaftlich nutzbaren Räumen, Schutz vor übermässigen Einblicken oder unerwünschten Besuchern).

  • Gestaltung der Übergänge zum privaten Raum mit Formschnitthecke und locker angeordneten Gehölzpflanzungen
  • Bietet Schutz, ermöglicht aber jederzeit eine spontane Kontaktaufnahme
Zonierung 2

Der Öffentlichkeitsgrad der Erdgeschossnutzung und des Wohnumfelds sind aufeinander abgestimmt.

Erdgeschossnutzungen wie ein Café, ein Kinderhort oder ein Laden dienen der Belebung und Begegnung. Private Aussenbereiche im Erdgeschoss liegen geschützt und sind gut nutzbar. Es gibt keine suggerierte Privatheit, wie beispielsweise eingezäunte gemeinschaftliche Räume und keine öffentliche Platzgestaltung mit direkt angrenzender privater Nutzung.

  • Die Kinderkrippe mit vorgelagertem Spielbereich trägt zur Belebung der
    Siedlung bei.
Zonierung 4

[ ] Die markierten Qualitätskriterien haben bei grossen Bauvorhaben
mehr Realisierungspotenzial.