B. Qualität festlegen

Wenn die Gemeinde die Qualität für den Freiraum definiert, kann sie diese beurteilen und einfordern.

Die Gemeinde definiert die Qualitätskriterien für das Wohnumfeld in einer behördenverbindlichen Richtlinie. Durch ihre Verankerung im kommunalen Baureglement werden die Vorgaben grundeigentümerverbindlich. Die Qualitätskriterien werden bei der Erarbeitung von Planungsinstrumenten, bei der Beratung von Bauherrschaften und bei der Beurteilung von Bauvorhaben angewendet. Bauherrschaften und die Gemeinde erhalten damit eine transparente Planungs- und Beurteilungsgrundlage für all ihre Projekte.

Die Sicherung von guter Wohnumfeldqualität setzt sich aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen. Die Definition von Qualitätskriterien ist dabei nur einer davon. So schafft eine Festlegung von quantitativen Anforderungen überhaupt die Voraussetzungen, um hohe Wohnumfeldqualität zu fördern. Die Gemeinde kann auch Ausgleichsleistungen festlegen, beispielsweise für Wohnumfeldangebote im öffentlichen Raum, die sich auf der privaten Parzelle nicht realisieren lassen.

Definiert die Gemeinde entsprechende Regelungen, kann sie bei grossen Bauvorhaben höhere Ansprüche geltend machen und ein Wohnumfeld von höherer Qualität realisieren, als dies in der Regelbauweise möglich wäre.

B1 Verbindliche Qualitätskriterien

Wohnumfeldqualität festsetzen

B2 Ansätze für die Regelbauweise

Qualitätssicherung im Regelverfahren

B3 Bauweise mit höheren Qualitätsansprüchen

Qualitätssicherung bei grossen Bauvorhaben